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Hans Bader von Gerstetten [Kr. Heidenheim], wegen nicht genannter Vergehen zu Heidenheim gef., wird auf Fürbitte guter Freunde und Gönner aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, offene Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, hinfort -abgesehen von einer Axt und anderem Werkzeug, das er für seine Arbeit benötigt- keine Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Beimesser, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreuers Befolgen dieser Verschreibung 3 Bürgen und schwört Urfehde.- Bürgen mit 50 fl: Die ehrbaren und bescheidenen Adam Baur, Jorg und Matheis Bader von Gerstetten, Vetter und Brüder des Täters
Hierarchie: Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.7 Heidenheim, Amt >> 2.7.3 Gerstetten
Betreff
- Bader, Hans
- Bader, Matheis; Gerstetten
- Baur, Aam, Gerstetten
- Gerstetten
- Heidenheim an der Brenz
- Gerstetten
- Deutschland
- Heidenheim an der Brenz
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1547-07-25
- 1547-07-25
Betreff
- Bader, Hans
- Bader, Matheis; Gerstetten
- Baur, Aam, Gerstetten
- Gerstetten
- Heidenheim an der Brenz
- Gerstetten
- Deutschland
- Heidenheim an der Brenz
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1547-07-25
- 1547-07-25
Datenpartner
Aggregator
Rechtehinweise der Medien in diesem Datensatz (sofern nicht anders angegeben)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rechte
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Kennung
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1665
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3EASQMVVWKQYRKS3M3MMNEAI25DWWVED
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- B5JBAX7ENCPF2YYF52A727D2KCMU3WAE
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-11-05T12:42:54.949Z