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Stephan Binder aus Holzgerlingen, einige Wochen zu Stuttgart gef., weil er magische Segenssprüche und Arzneien gebraucht und andere Leute dazu verleitet hatte, obwohl schon seinem Vater die magische Kunst strengstens untersagt worden war, jedoch auf seine Bitte und zugesagte Besserung, auch auf Fürbitten des strengen Rechts entledigt und auf Bezahlung seiner Atzung freigel., gelobt eidlich, sich aller Zauberei, Segenssprüche und Arzneien zu enthalten und etwaige magische Handlungen seiner in dieser Sache gleichfalls schon verwarnten Mutter, seiner Brüder oder anderer Personen im Fürstentum unverzüglich der Obrigkeit bzw. dem Vogt zu Böblingen anzuzeigen, und schwört U. - Bürgen mit 100 fl: seine Mutter Barbara Binder und seine Brüder Ulrich, Hans, Jörg und Hieronymus Binder.
Hierarchie: Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
Betreff
- Binder, Stephan
- Holzgerlingen
- Holzgerlingen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1563-06-14
- 1563-06-14
Betreff
- Binder, Stephan
- Holzgerlingen
- Holzgerlingen
- Deutschland
Art des Objekts
- Urkunden
Datum
- 1563-06-14
- 1563-06-14
Datenpartner
Aggregator
Rechtehinweise der Medien in diesem Datensatz (sofern nicht anders angegeben)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rechte
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Kennung
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5177
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/UKN5SC3LV3VEZMKY2JWEJ4EMQIAARDB5
Umfang
- Pap.; 1 Pap.S. (liegt lose bei).
Sprache
- ger
- deu
Ist ein Teil von
- IZ6LYIIQCIS6GWEDJPXIFFWUVRK66DLK
Bereitstellendes Land
- Germany
Name der Sammlung
Erstmals auf Europeana veröffentlicht
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Zuletzt aktualisiert vom Datenpartner
- 2024-11-05T12:42:54.949Z