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Hans Heselin, Schultheiß zu Neidlingen, zu Stuttgart gef., weil er am Katharinenabend (20. Nov.) der Teilnahme an einem "Geschehnis" zu Nürtingen gegen die Landesherrin erheblich verdächtigt worden war, jedoch nach Erweis seiner Unschuld freigel., schwört U. und verspricht eidlich, sich bei Mahnung durch den Landesherrn unverzüglich zu Stuttgart zu stellen und ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht fortzugehen. H. Heselin hatte am selben Tag dem Junker Dietrich Spät einen "Kärcher" namens Jörg Gienger aus Neidlingen zugeführt. Dieser soll unter einem Vorwand in derselben Nacht ein Faß nach Nürtingen gefahren haben auf Geheiß von Jörg Steuffer, der mit ihm hinwegritt. Außerdem traf sich sein obengen. Junker mit einem berittenen Unbekannten vor dem Schloß, der sich ebenfalls entfernte.
Hierarchie: Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
Subject
- Neidlingen
- Nürtingen
- Neidlingen
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1515-12-03
- 1515-12-03
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4828
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3HN42GLTCTSVWWF7USIYF6A7AVTDMF4W
Extent
- Perg., leicht besch.; 2 S.
Language
- ger
- deu
Is part of
- IZ6LYIIQCIS6GWEDJPXIFFWUVRK66DLK
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z