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Ulrich Hohenstein von Hepsisau, der untenstehenden Vergehen wegen zu Weilheim gef., jedoch auf Fürbitte von dem verwirkten strengen Verfahren befreit und unter der Bedingung freigelassen, dass er künftig alle eid- und siegelbrüchigen Handlungen und alle aufsässigen und frevelhaften Reden unterlasse, alle Gesellschaften und Zechen meide, keine andere Waffe als ein Beimesser trage und wie ein Biedermann lebe, verpflichtet sich freien Willens, dies alles zu halten, und schwört U. Er hatte zunächst eine dem edlen und festen Wilhelm Vetzer zu Neidlingen geschworene mit einer Bürgschaft verbundene U. gebrochen und war anschließend geflohen, so dass sein Bürgen die Bürgschaft einlösen mussten; nach seiner Rückkehr hatten ihn die Bürgen beim Stadtgericht zu Weilheim wegen seines unbiedermännischen Verhaltens verklagt, worauf er - ehe das Urteil erging - zum zweiten Mal geflohen war; nach seiner neuerlichen Rückkehr hatte er schließlich seine Bürgen, aber auch andere derart beleidigt, dass die Obrigkeit ihn verhaften lassen musste.
Hierarchie: Urfehden >> 3. Band 3: Herrenberg bis Kirchheim (Amt Kircheim mit den Gemeinden Aichelberg bis Notzingen) >> 3.3 Kirchheim, Amt >> 3.3.7 Hepsisau
Subject
- Hepsisau
- Neidlingen
- Neidlingen
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1537-09-05
- 1537-09-05
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2179
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/5THET3OTBC4XNY7NE3VMF76633V6PO77
Language
- ger
- deu
Is part of
- URAP7YOQULIFJMTG224VF337CWSQJ7FO
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z