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Laux Rigell, B. zu Göppingen, wegen Bruch von Treu und Eid gef., aber ausgebrochen und für einige Zeit außer Landes gegangen, wird gnadenhalber wieder zu Weib und Kindern nach Göppingen gelassen, verspricht, sich als ein getreuer Untertan zu erweisen, keiner Empörung mehr anzuhängen, ihm zur Kenntnis gelangende derartige Anschläge in Zukunft der Obrigkeit anzuzeigen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern, keine andere Wehr zu tragen als ein Brotmesser, stellt einen Bürgen und schwört U. - Bürge mit 50 fl: Michel Scholl d.A., Stiefvater des Täters und B. zu Göppingen. Scharfe Sanktion: Bei Übertretung soll der Täter ohne weiteres wegen der alten und neuen Misshandlung vom Nachrichter hingerichtet werden.
Hierarchie: Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.4 Göppingen, Amt >> 2.4.1 Göppingen
Type of item
- Urkunden
Date
- 1527-08-29
- 1527-08-29
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1249
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/5U3TBWCHMGYQ7USI54REF3KCFLMT7WHR
Language
- ger
- deu
Is part of
- 5QD53RX43DOP4X6NRZXTW4S5LNHL4M7H
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z