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Stefan Müller, gen. Kyll, aus Neckartenzlingen, wegen Ehebruchs im Rückfall erneut zu Nürtingen gef., jedoch auf erneute Fürbitte seiner Ehefrau statt strenger Leibesstrafe zu 8 Tagen Turmhaft bei Wasser und Brot begnadigt und freigelassen, mit der Auflage, dergleichen Laster bei strenger Strafe abzulegen und als treuer Ehemann ein ehrbares Leben zu führen, gelobt, diese Begnadigungsartikel unverbrüchlich zu halten und schwört U. Müller war schon früher wegen Ehebruchs, aus dem ein Kind hervorgegangen war, zu Nürtingen gef. gewesen, damals jedoch auf Bitten seiner Frau mit einer Geldstrafe von 10 fl und gegen das Versprechen, dieses Laster um die Person, mit der er es getrieben hatte, zu meiden und sich ehrbar zu verhalten, freigelassen worden. Er wurde jedoch unlängst erneut beim Ehebruch mit der betreffenden Person ertappt und dadurch straffällig.
Hierarchie: Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.7 Neckartenzlingen
Thème
- Neckartenzlingen
- Neckartenzlingen
- Allemagne
Type d'item
- Urkunden
Date
- 1535-09-03
- 1535-09-03
Institution partenaire
Agrégateur
Licence du support dans cet enregistrement (sauf indication contraire)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Droits
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identificateur
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3642
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3OXM5WKAVGEOGVYIZUB4YGZ3QQ2UZLVF
Langue
- ger
- deu
Fait partie de
- PECLOMMPTKDMTCUBIQSLOQR5JVY5RTJM
Pays fournisseur
- Germany
Nom de la collection
Première publication sur Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Dernière mise à jour de l'Institution partenaire
- 2024-11-05T12:42:54.949Z