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Jakob Glaser, B. zu Weilheim, wegen leichtfertigen Lebenswandels, Verschwendung des Heiratsgutes seiner Ehefrau und wegen schlechter Behandlung seiner Frau nach zahlreichen fruchtlosen Ermahnungen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, obwohl er auf Grund der Landesordnung hätte peinlich beklagt werden können, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, alle Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, seine Frau nicht mehr zu schlagen, sondern wie ein Biedermann mit ihr zusammen zu leben, gelobt ferner, keine Gewalt mehr über sein Hab und Gut auszuüben, keine Schulden zu machen - welches alles vor einer Gemeinde öffentlich bekannt gemacht werden soll - und schwört U.
Hierarchie: Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
Subject
- Weilheim an der Teck
- Weilheim an der Teck
- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1550-09-04
- 1550-09-04
Subject
- Weilheim an der Teck
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- Germany
Type of item
- Urkunden
Date
- 1550-09-04
- 1550-09-04
Providing institution
Aggregator
Rights statement for the media in this item (unless otherwise specified)
- http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
Rights
- Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Identifier
- Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2386
- http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/7A3XBNZCSTMT4WUX2GFODB7IHLG2NXA6
Language
- ger
- deu
Is part of
- RJA5ZXLT3WA3HQQHMOLEDBISLIHTNFEZ
Providing country
- Germany
Collection name
First time published on Europeana
- 2024-11-05T12:42:54.949Z
Last time updated from providing institution
- 2024-11-05T12:42:54.949Z